Allgemeine Geschäftsbedingungen

Appartementvermittlung und Reinigungsservice

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsleistungen

Sehr geehrter Gast, bitte schenken Sie den nachstehenden Gastaufnahmebedingungen Ihre Aufmerksamkeit, sie regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb.

1. Gegenstand der Vermittlung

Die Vermittlungsstelle vermittelt Beherbergungsleistungen. Die Vermittlungsstelle erbringt mit dieser Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sie vermittelt diese vielmehr im Namen und für Rechnung dritter Unternehmen, nachfolgend „Beherbergungsbetrieb“ genannt. Der Vertrag über die gebuchte Leistung kommt somit ausschließlich zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zustande. Die Vermittlungsstelle und den Gast verbindet lediglich ein Vermittlungsvertrag. Der Umfang der vermittelten Leistung ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der Bestätigung.

2. Buchung und Vertragsschluss

2.1 Mit der Buchung bei der Vermittlungsstelle bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Abschluss eines Beherbergungsvertrages und der Vermittlungsstelle den Abschluss eines Vermittlungsvertrages unter Einbeziehung dieser Gastaufnahmebedingungen verbindlich an.

2.2 Die Buchung kann elektronisch über das Internet, per Post, per Fax, schriftlich, per Telefon oder mündlich vorgenommen werden.

2.3 Die in Ziffer 2.1 genannten Verträge kommen mit der Annahme durch die Vermittlungsstelle zustande. Über die Annahme, für die es keiner bestimmten Form bedarf, wird der Gast unverzüglich nach Vertragsschluss durch Übersendung einer Buchungsbestätigung informiert. Bei einer elektronischen Buchung über das Internet erfolgt die Information durch die Übersendung einer Buchungsbestätigung am Ende des Buchungsvorganges per E-Mail. Der Gast hat die Möglichkeit sich diese Buchungsbestätigung auszudrucken.

2.4 Die der Vermittlungsstelle zur Verfügung gestellten Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften geschützt.

3. Zahlung

3.1 Die Zahlung des auf der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Übernachtungspreises erfolgt an die Vermittlungsstelle wie in den nachstehenden Ziffern geregelt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist.

3.2 Bei Buchungen, die mindestens 4 Wochen vor dem Aufenthaltsbeginn erfolgen, hat der Gast innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form) eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises an die Vermittlungsstelle zu leisten. Die Restzahlung ist bis vor Anreise an die Vermittlungsstelle zu bezahlen.

3.3 Bei Buchungen, die kürzer als 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn erfolgen, ist der Gesamtpreis sofort nach Vertragsschluss zu entrichten.

4. Rücktritt / Stornierung

4.1 Der Gast kann jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Beherbergungsbetrieb. Dem Gast wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

4.2 Tritt der Gast von dem geschlossenen Vertrag zurück oder nimmt der Gast die gebuchte Unterkunft nicht in Anspruch, kann der Beherbergungsbetrieb den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen (z.B. Bettwäsche, Handtücher, Heizung, Strom, Wasser) und der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkunft verlangen.

4.3 Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

4.3.1 Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor. 

4.3.2 Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 50 Tage vor Anreise berechtigt, im Übrigen nach den folgenden Maßgaben: • Bei Stornierung bis spätestens 49 Tage vor Anreise werden 80%Übernachtungspreises erlassen oder zurückerstattet.

• Bei Stornierung bis spätestens 35 Tage vor Anreise werden 50% des Übernachtungspreises erlassen oder zurückerstattet.

• Bei Stornierung <7 Tage und bei Nichterscheinen muss der volle Übernachtungspreis bezahlt werden. Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Wichtig: Wir behalten uns vor bei einer Stornierung eine Bearbeitungsgebühr von 90,00 Euro in Rechnung zu stellen.

4.3.3 Bei einem vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienhaus hat der Anbieter die Einnahmen aus Aufwendungen anderweitiger Vermietung des Ferienhauses sowie die eingesparten anzurechnen.

4.3.4 Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 22.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 Abs. 1 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne sich unter den angegebenen Telefonnummern gemeldet oder storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 100,00 € (netto) verlangen.

4.4 Die Rechtsprechung hat für die Bemessung ersparter Aufwendungen die folgenden Prozentsätze anerkannt: Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 10% Bei Übernachtung/Frühstück 20% Bei Halbpension 30% Bei Vollpension 40% Die vorgenannten Prozentsätze beziehen sich jeweils auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.

4.5 Es bleibt dem Gast in allen Fällen unbenommen nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden durch seinen Rücktritt entstanden ist als eine von ihm geforderte Pauschale. In diesem Fall ist der Gast zur Bezahlung der geringeren Kosten (oder wenn kein Schaden entstanden ist zu keiner Zahlung) verpflichtet.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung wird dringend empfohlen. 

5. Haftung

5.1 Die Vermittlungsstelle ist lediglich Vermittler von Fremdleistungen und steht nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Fremdleistungen, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung der vorgenannten Fremdleistungen ein. Die Vermittlungsstelle haftet nicht für die Nicht- oder Schlechtleistung des vermittelten Beherbergungsvertrages.

5.2 Die Haftung der Vermittlungsstelle beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

5.3 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen sind unverzüglich und ausschließlich an den jeweiligen Beherbergungsbetrieb zu richten. Reichen die auf der Buchungsbestätigung enthaltenen Angaben für die Identifizierung des Beherbergungsbetriebes nicht aus, können bei der Vermittlungsstelle die notwendigen Informationen eingeholt werden.

5.4 Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast im Ferienhaus verwahrt und/oder hinterlässt.

5.5 Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Ferienhaus schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch Teile des Ferienhauses (Außenanlagen etc.) auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

5.6 Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist. 

6. Obliegenheiten des Gastes

6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb Mängel der Beherbergungsleistung oder der sonstigen vertraglichen Leistungen unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.

6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den Beherbergungsbetrieb, nicht an die Vermittlungsstelle zu richten.

6.3 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebes zur sofortigen Kündigung des Vertrages oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.

6.4 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Beherbergungsbetrieb und – im Falle einer solchen Vereinbarung – nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.

7. Allgemeine Rechte und Pflichten: Hausordnung

7.1 Der Gast hat die ihm überlassene Unterkunft und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten. TV- und Audiogeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen.

7.2 Für die Dauer der Überlassung der Unterkunft ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Unterkunft Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten.

7.3 Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art in der Unterkunft ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters erlaubt. Für die Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen.

7.4 In der Unterkunft gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf der Terrasse und im Garten erlaubt. Benutzte Zigaretten etc. sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Verunreinigungen des Gartens kann der Anbieter mit einer Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 € (netto) in Rechnung stellen. 

7.5 Die Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast.

7.6 Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Unterkunft nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.

7.7 Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Unterkunft, insbesondere wen Gefahr im Verzug ist. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

8. An- und Abreisezeiten

8.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 16.00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung.

8.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den Beherbergungsbetrieb hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft bei einer Übernachtung ab 18.00 Uhr, bei mehreren Übernachtungen am Folgetag nach 12.00 Uhr anderweitig zu belegen.

8.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis 10.00 Uhr zu räumen. 

9. Verbot des Aufladens von Elektro- und Hybridfahrzeugen, besondere Sorgfaltspflichten beim Aufladen von elektrischen Fortbewegungsmitteln, Akkus, Mobiltelefonen Elektro- und Hybridfahrzeuge

Die zur Vermietung gestellten Ferienobjekte verfügen über keine spezielle Ladeinfrastruktur für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Das Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen über die im und am Haus befindlichen Steckdosen ist nicht erlaubt, auch wenn die Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einem Schuko–Kabel ausgestattet sein sollten. Die Haustechnik im Ferienobjekt ist nicht für solche Ladevorgänge ausgelegt, sondern lediglich für die normale elektrische Hausnutzung. Für Dauerbelastungen eines Ladevorgangs sind die Elektroleitungen technisch nicht ausgelegt, sodass es bei vertragswidriger Nutzung zu Netzüberlastungsschäden kommen kann. Als Mieter haften Sie bei vertragswidriger Nutzung für alle entstehenden Schäden und Folgeschäden. Kostenfreie E-Auto-Ladestationen / Ladesäulen befinden sich auf folgenden Parkplätzen: PelleWelle, Amt Pellworm, Hooger Fähre, Alte Kirche, Pellwormer Bürgerhaus am Kaydeich und bei EDEKA Tammensiel. Aufladen von E-Scooter, E-Bikes, Akkus, Mobiltelefone u.Ä. Der Mieter ist verpflichtet beim Aufladen von E-Scootern, E-Bikes, Mobiltelefonen und sonstigen Akkus die nachfolgenden Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten: Beim Aufladen der Akkus von E-Scootern, E-Bikes, Mobiltelefonen und sonstigen von Akkus betriebenen Geräte kann es je nach Zustand des Akkus zu Eigenentzündungen und Explosionen des aufzuladenden Akkus kommen, sofern der Akku defekt ist, weil z. B. Feuchtigkeit in den Akku gelangt ist oder dieser eine sonstige Beschädigung aufweist. Sofern der Mieter einen Akku aufladen möchte, ist er verpflichtet sicherzustellen, dass es durch das Aufladen des Akkus nicht zu einer Selbstentzündung bzw. Explosion des Akkus kommen kann. Der Mieter ist verpflichtet, nur Ladegeräte zu verwenden, die der Hersteller für das jeweilige Akku – Modell empfiehlt. Vorgaben der Gebrauchsanweisung sind zu beachten. Laden Sie den Akku nicht in unmittelbarer Nähe von leicht brennbaren Dingen, wie z. B. Gardinen, Rollos etc. Stellen Sie sicher, dass Sie jederzeit während des Aufladevorgangs im Notfall eingreifen können. Sofern der Mieter vertragswidrig bei dem Aufladen eines Akkus nicht die oben beschriebenen Sorgfaltspflichten einhält, und es hierdurch am Mietobjekt zu einem Schaden kommt, hat der Mieter dem Vermieter sämtlichen hieraus entstandenen Schaden und Folgeschaden zu ersetzen. 

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Gastaufnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch die gesetzliche Regelung zu ersetzen.

11. Gerichtsstand

Klagen gegen die Vermittlungsstelle sind an deren Sitz zu erheben. Für Klagen der Vermittlungsstelle gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Vermittlungsstelle maßgebend.

Nordseeurlaub-Insel-Pellworm Inh. Gesa Backsen

Appartementvermittlung und Reinigungsservice

Ütermarkermitteldeich 14, 25849 Pellworm

Tel.04844-990925

Fax 04844-990945

gb@nordseeurlaub-insel-pellworm.de

www.nordseeurlaub-insel-pellworm.de

Stand: Februar 2022 © RA Nico Schwarze, Hamburg, im Auftrag der Nordsee-Tourismus-Service GmbH

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Gesa Backsen
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